CARROSSERIE & LACK
Jakob Hauser AG
Äussere Luzernerstrasse 12
Postfach 950
CH-4800 Zofingen

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SCHADENMANAGEMENT   
Was Sie im Schadenfall von uns erwarten dürfen

Den Ärger über einen Schaden an Ihrem Auto können wir nicht ganz verhindern. Aber unser umfassendes Schadenmanagement kann Ihnen zusätzlichen Ärger ersparen. Wenn Sie uns Ihr Fahrzeug im Schadenfall anvertrauen, vertreten wir Ihre Interessen und übernehmen für Sie u.a. auch Verhandlungen mit Verursachern, respektive deren Versicherungen (im In- und Ausland) oder Ihrer eigenen Versicherung, so dass Sie sich wirklich um nichts kümmern müssen.

Selbstverständlich stellen wir Ihre Mobilität auch während der Unfallinstandstellung sicher, sei es mit einem eigenen Ersatzwagen oder mit einem speziell für Sie zugemieteten Ersatzfahrzeug

Unter Schadenmanagement verstehen wir:

Gutachten
Wir erstellen ein Gutachten der voraussichtlichen Reparaturkosten, um den Fall mit der entsprechenden Versicherungsgesellschaft regeln zu können. Gleichzeitig ermitteln wir den Fahrzeugwert vor dem Schaden und überprüfen, ob es sich bei dem vorliegenden Schaden nicht um einen Totalschaden handelt.

Schadenmeldung
Nachdem Sie uns alle relevanten Angaben gemacht haben, reichen wir in Ihrem Namen die entsprechende Schadenmeldung an die Versicherung weiter. Das Ausfüllen eines Schadenmeldeformulares wird somit in den meisten Fällen hinfällig.

Koordination Fahrzeugbesichtigung
Wenn notwendig, koordinieren und veranlassen wir eine Fahrzeugbesichtigung. Bei den Verhandlungen mit der Versicherungsgesellschaft wahren wir Ihre Interessen als Fahrzeughalter und sind besorgt, dass das verunfallte Fahrzeug optisch und technisch wieder den Ursprungszustand erhalten wird.

Totalschaden
Handelt es sich um einen kaufmännischen Totalschaden (die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert im Haftpflichtfall oder Reparaturkosten übersteigen die Werte gemäss Kaskobedingungen), helfen wir Ihnen auch und sind besorgt, dass Sie korrekt entschädigt werden.

Mobilität
Natürlich bleiben Sie auch im Schadenfall mobil. Wir stellen sicher, dass Sie auch während der Unfallinstandstellung mobil bleiben, sei es mit einem eigenen Ersatzwagen oder mit einem speziell für Sie zugemieteten Ersatzfahrzeug.

Im Haftpflichtfall steht dem geschädigten Fahrzeughalter ein Ersatzwagen zu. In SVG 58 ist die entsprechende Rechtsgrundlage vorhanden. Allerdings ist die Rechtssprechung diesbezüglich nicht ganz eindeutig und regional verschieden. Ein Bundesgerichtsurteil liegt nicht vor.

In jedem Fall bieten wir Ihnen eine massgeschneiderte Mobilität!


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