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FAQ ZU CARROSSERIE-SCHÄDEN   
Häufig gestellte Fragen zu Carrosserieschäden

Hier beantworten wir die häufigsten Kundenfragen im Zusammenhang mit Carrosserieschäden. Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, so werden wir diese und unsere Antwort dazu gerne hier aufnehmen.

Ich habe eine weitere Frage zu Carrosserieschäden

 

Fragen Jakob Hauser AG - Antworten
Ein anderes Fahrzeug hat mein Fahrzeug bei einer Kollision beschädigt. Der Schadenverursacher ist der Meinung, dass ich eine Offerte einholen müsse, was der Schaden an einem Fahrzeug ausmache. Er werde dann sein Einverständnis zur Reparatur geben. Falsch. Sie haben durch diese unverschuldete Kollision schon genug Ärger und Umtriebe. Wichtig ist, dass Sie mindestens das Kontrollschild des Unfallgegners aufschreiben sowie die Daten des Lenkers. Am besten jedoch füllen sie gemeinsam das europäische Unfallprotokoll aus und kommen damit zu uns. Den Rest erledigen wir für Sie, sodass Sie keine weiteren Unannehmlichkeiten haben, direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Die Grundlagen dazu sind im OR und SVG klar geregelt.
Im Schadenfall habe ich die Möglichkeit, die bestehende Kasko-Police zu künden. Was passiert mit der bereits im voraus bezahlten Jahresprämie, wenn der Schadenfall Ende Januar passiert.? Seit 1.1.2006 gibt es die sogeannte "Teilbarkeit der Prämie". Das bedeutet, dass Ihnen die noch nicht verbrauchte Prämie in diesem Falle für 11 Monate zurückerstattet werden muss.
Wie mache ich die Schadenmeldung im Eigenschadenfall an meine Kasko-versicherung am einfachsten? Entweder Sie machen die Schadenmeldung auf unserer Homepage unter der Rubrik "Schadenmeldung" mit dem entsprechenden Originalformular ihrer Versicherung oder wenn Sie dazu gerne Unterstützung haben wollen, kommen Sie bei uns vorbei und wir helfen Ihnen, dieses Formular korrekt und vollständig auszufüllen.
Ich muss eine neue Versicherungspolice machen. Der Agent möchte mir eine Insassenversicherung verkaufen. Ist dies nötig? Nein, in der Schweiz ist im UVG geregelt, dass jeder in der Schweiz Wohnhafte eine Unfallversicherung haben muss und somit ist diese Insassenversicherung überflüssig, ausser Sie haben oft im Ausland wohnende Personen im Auto.
Brauche ich eine Parkschadenversicherung? Dies ist ein persönlicher Entscheid. Wir sind jedoch der Meinung, dass kleinere Parkschäden risikotechnisch wohl kaum ein versicherungswürdiges Problem sind. Insbesondere da es für grosse Parkschäden die Möglichkeit gibt, den "nationalen Garantiefonds" zu Hilfe zu nehmen.
Ich stehe mit meinem Auto vor dem Rotlicht. Da fährt mir ein Velofahrer mit voller Wucht in meine rechte Fahrzeugseite und beschädigt die beiden rechten Türen massiv. Ein Freund hat mir gesagt, dass ich den Schaden an meinem Fahrzeug vermutlich ganz oder zumindest zu einem grossen Teil selber bezahlen müsse. Ist das wahr, obwohl mich absolut kein Verschulden trifft? Ja, das ist korrekt. In diesem speziellen Fall ist nicht die Verschuldensfrage relevant sondern die Gefährdungshaftung. Sie als Autofahrer haben das "stärkere" Verkehrsmittel in Betrieb und stellen somit die grössere Betriebsgefahr dar. Je nach Haftpflichtversicherung des Velos (ist kantonal unterschiedlich und alternierend verteilt) gibt es in der Praxis jedoch für den Autofahrer teilweise bessere Regulierungen.
Mein Auto wurde durch einen Hagelschlag massiv beschädigt. Ich bekomme von meiner Versicherung ein Aufgebot, ich solle zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem Hagel Drive-In mit meinem Fahrzeug erscheinen. Muss ich diesem Angebot Folge leisten? Bis heute sind uns keine Versicherungsbedingungen bekannt, die dies zwingend machen würden. Aufgrund unserer Erfahrungen empfehlen wir Ihnen, nicht in ein solches Drive-In zu gehen. Einerseits investieren Sie Zeit evtl. sogar Arbeitszeit, die Ihnen niemand entschädigt, geschweige denn von den Fahrtkosten. Ebenfalls zeigt die Praxis, dass die in den Drive-In erstellten Kalkulationen, welche übrigens immer Parteigutachten sind, fast immer zu tief sind. Wenn Sie dann Ihr Fahrzeug bei uns reparieren lassen möchten, können diese teils massive Abweichungen zu einem Problem werden, da die meisten Versicherer am Drive-In von Ihnen einen Unterschrift verlangen, mit der Sie auf weitere Forderungen im Zusammenhang mit diesem Ereignis verzichten. Am einfachsten kommen Sie mit ihrem "verhagelten Auto" bei uns vorbei, und wir machen den Rest direkt mit Ihrer Versicherung.
Ich habe gehört, dass ich den Hagelschaden an meinem Auto ausbezahlen lassen könnte. Ist das sinnvoll? Wir empfehlen Ihnen, das nicht zu tun, denn wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt in einen stärkeren Hagelschlag kommen, dann werden Sie ein Problem haben. Entweder wird der dadurch entstandene weitere Schaden komplett abgelehnt oder aber der Ihnen vorher ausbezahlte Betrag wird Ihnen mit grösster Wahrscheinlichkeitd von der jetzigen Reparaturrechnung abgezogen.
Mein Auto wurde auf einem Parkplatz an der Seitenwand rechts beschädigt. Der Verursacher hat mir seine Adresse hinterlassen. Ich besichtige den Schaden und stelle fest, dass die Lackierung nicht beschädigt ist und somit die Stelle nicht rosten kann. Ich denke, den Schaden zu belassen, da er mich optisch nicht stört. Könnte das später zu einem Problem führen? Ja, insbesondere wenn Sie in der Nähe dieses Schadens einen weiteren Schaden haben sollten, sei es ein Eigenschaden oder ein Haftpflichtschaden, der reapriert werden muss. Der entsprechende Versicherer stellt dann eben diesen Vorschaden fest und kann für diesen einen Halteranteil festlegen, also einen Betrag, den Sie selbst an die Repraturkosten des grösseren Schadens bezahlen müssen. Das ist immer ärgerlich und auf den Verusracher des ersten Schadens kann dann meistens nicht mehr zurück gegriffen werden.
Ich habe gehört, dass es bei der Züri-Tel eine neue Police gebe mit einem Rabatt von 10%. Soll ich von diesem Schnäppchen profitieren? Wir würden dies nicht tun, denn in den Vertragsbedingungen steht, dass Sie im Schadenfall Ihr Auto zwingend an einem Help-Point abgeben müssen und somit Ihr Wahlrecht des Reparatur-Betriebes aufgeben. Weiter haben Sie Spesen und Zeit, die Sie bezahlen, um für einen Schadenfall viermal zum Help-Point zu fahren und dann dort einen Kleinwagen als Ersatzwagen nehmen müssen, der unter Umständen nicht Ihren Komfort- und Sicherheitsanforderungen entspricht.
Mein neu gekauftes Auto ist unterdessen 8 Jahre alt. Der Versicherungsagent ruft mich an und meint, ich solle doch die Kollisonskasko jetzt aus der Police entferne, da dies bei einem alten Auto nicht mehr rentabel sei. Ist das richtig so? Die Frage, für wen es nicht mehr rentabel ist, muss beantwortet werden. Oft ist es so, dass Sie mit einer reinen Teilkaskodeckung die höhere Prämie bezahlen würden, denn die Teilkasko ist keine Bonusrelevante Prämie und wird immer zu 100% bezahlt. Deshalb lassen Sie sich beide Varianten rechnen und entscheiden Sie sich erst dann. Wir sind der Meinung, dass diese Lösung sehr selten die Bessere sein wird, denn Ihr Kollisonsrisiko bleibt unabhängig vom Fahrzeugalter dasselbe.
Ich habe an meinem Mercedes Vito einen grossen Seitenschaden und hatte letzte Woche das Fahrzeug beim Mercdes-Händler im Service. Er meinte, ich müsse ihm das Auto zur Carrosseriereparatur bringen, da sonst die Rostschutz-Garantie erlöschen würde. Stimmt dies? Nein, das ist grundsätzlich falsch. Sie können uns den Mercedes zur Unfallinstanstellung bringen. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt ein Durchrostungsproblem auftreten und diese Garantie würde von Mercedes abgelehnt, so wird geprüft ob die Durchrostung in einem kausalen Zusammenhang steht mit unserer ausgeführten Reparatur. Ist dies nicht der Fall, wird Mercedes diese Garantieleistung bestimmt übernehmen. Sollte die Durchrostung hingegen Schadenkausal sein, so treten wir in die Garantie des Herstellers ein und erbringen die selben Garantieleistungen wie dies Mercedes machen würde.


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